Für die Kfz-Abmeldung vor Ort in Langen sind folgende Dokumente erforderlich:
Benötigte Dokumente und Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Diese nicht mit dem großen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) verwechseln!
- Kennzeichenschilder (diese erhalten Sie nach der Entwertung zurück)
- Falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular (Musterantrag)
- Ggf. Personalausweis oder Reisepass.
- Gegebenenfalls Vollmacht (Mustervollmacht) für bevollmächtigte Person.

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist.
 

- Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro und ist sofort zu zahlen.
- Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
 
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung über die Außerbetriebsetzung.
- Sie müssen diesbezüglich nichts unternehmen.
 
 
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung über die Außerbetriebsetzung.
Straßenverkehrsamt Langen (Außenstelle)
| Anschrift | Südliche Ringstr. 80 63225 Langen | 
| Telefon | 06103203770 | 
| E-Mail senden | |
| Digital | Online abmelden | 
| Webseite | langen.de | 
| Route | Auf Google Maps | 
Öffnungszeiten & Online-Termin
| Montag | 08:00–12:00 Uhr | 
| Dienstag | 8:00–12:00 & 14:00–17:00 Uhr | 
| Mittwoch | 08:00–12:00 Uhr | 
| Donnerstag | 8:00–12:00 & 14:00–17:00 Uhr | 
| Freitag | 08:00–12:00 Uhr | 
| Termin | Online buchen | 

