Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur KFZ-Außerbetriebsetzung in Usingen.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Terminbuchung
- Ein Besuch ist derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde benachrichtigt sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die Zollverwaltung in Gießen, die für die Kfz-Steuer zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
- Es sind keine weiteren Schritte von Ihrer Seite erforderlich.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde benachrichtigt sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die Zollverwaltung in Gießen, die für die Kfz-Steuer zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
Straßenverkehrsamt Usingen
Anschrift | Hattsteiner Allee 33 61250 Usingen |
Telefon | 060812031 |
Termin | Zur Terminvergabe |
E-Mail senden | |
Kfz-Steuer | HZA Gießen |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30–14:30 Uhr |
Dienstag | 07:30–14:30 Uhr |
Mittwoch | 07:30–14:30 Uhr |
Donnerstag | 07:30–16:00 Uhr |
Freitag | 07:30–11:00 Uhr |
Route | Auf Google Maps |
