- Sie können Ihr Fahrzeug, unabhängig davon, ob es sich um ein Auto (Pkw), einen Bus, LKW, Anhänger, Quad oder Motorrad handelt, hier online abmelden und außer Betrieb setzen ✅

Kosten / Gebühren
Online-Abmeldung
- Ohne Warteschlangen und Papierkram. Melden Sie Ihr Fahrzeug in nur fünf Minuten online ab – jederzeit und überall, ganz ohne Registrierung ✅
- Der elektronische Abmeldebescheid wird Ihnen per Email gesendet ✅
- Kosten: nur 19,99 Euro ✅

Zahlung: Fahrzeug jetzt online abmelden, Gebühren später bezahlen ✅

Außerbetriebsetzung vor Ort
Die Gebühr gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr beträgt mindestens 15,90 Euro, wenn Sie Ihr Fahrzeug persönlich bei der Zulassungsstelle außerbetriebsetzen ❗
So funktioniert die Online-Abmeldung eines Kfz
Sie können ihr Auto online abmelden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das Fahrzeug muss seit dem 1. Januar 2015 zugelassen oder umgemeldet worden sein ✔︎

Kfz-Kennzeichen müssen einen QR-Code auf den Siegelplaketten besitzen ✔︎

Anleitungsvideo anschauen

Wenn Sie das Video nicht öffnen können, klicken Sie bitte auf diesen Link.
Fahrzeug online außerbetriebsetzen
- Sobald Ihnen alle benötigten Informationen vorliegen, können Sie jetzt ihr Auto online abmelden.
- Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 15 Minuten
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Sie können das Fahrzeug sowohl bei der Zulassungsstelle als auch online ohne Vollmacht außerbetriebsetzen.
Ja, Sie benötigen lediglich den Fahrzeugschein und die Schilder.
Für Anhänger, PKWs, LKW, Motorräder und für Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen.
Alle Online-Dienstleister der Zulassungsstellen durchlaufen eine umfassende Überprüfung und Genehmigung durch das Kraftfahrtbundesamt, um die Sicherheit des Services zu bestätigen.

Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs: persönlich bei der Zulassungsstelle
Sollte die Online-Abmeldung für Ihr Fahrzeug nicht möglich sein, finden Sie alle wichtigen Informationen zur Abmeldung vor Ort weiter unten.
- Antragsstellung
- Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
- Kennzeichenschilder
- ggf. Antrag auf Außerbetriebsetzung (Musterantrag)

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
- Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro und ist sofort zu zahlen.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die Zollverwaltung in Bremen, die für die Erhebung der Kfz-Steuer zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen ist diesbezüglich nichts zu veranlassen.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die Zollverwaltung in Bremen, die für die Erhebung der Kfz-Steuer zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.

Straßenverkehrsamt Bremen
Anschrift | Stresemannstraße 48 28207 Bremen |
Telefon | 042136188668 |
E-Mail senden | |
Webseite | bremen.de |
Route | Auf Google Maps |
Öffnungszeiten & Online-Termin
Montag | 08:00–17:00 Uhr |
Dienstag | 08:00–14:45 Uhr |
Mittwoch | 08:00–17:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00–14:45 Uhr |
Freitag | 07:30–11:00 Uhr |
Termin | Online buchen |
