Wo darf ich mein abgemeldetes Fahrzeug parken?

Abgemeldete Fahrzeuge dürfen nicht auf öffentlichen Straßen oder Plätzen abgestellt werden. Sie müssen auf privatem Grund abgestellt werden, wie zum Beispiel in Ihrer Garage, auf Ihrem privaten Parkplatz oder auf einem privaten Stellplatz.


Auf der Straße parken

Wenn Sie Ihr abgemeldetes Fahrzeug auf der Straße parken, können Sie mit einem Bußgeld belegt werden. Außerdem kann das Fahrzeug abgeschleppt werden, was weitere Kosten verursacht.

Wir raten Ihnen, das Fahrzeug auf einem Privatgrundstück zu parken, und dann abmelden.