Abgemeldete Fahrzeuge dürfen nicht auf öffentlichen Straßen oder Plätzen abgestellt werden. Sie müssen auf privatem Grund abgestellt werden, wie zum Beispiel in Ihrer Garage, auf Ihrem privaten Parkplatz oder auf einem privaten Stellplatz.

Auf der öffentlichen Straße parken
Das Parken eines abgemeldeten Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Zudem besteht die Gefahr, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird, wodurch zusätzliche Kosten entstehen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug stilllegen möchten, stellen Sie es am besten auf einem Privatgrundstück ab.
Denken Sie daran: Ohne gültige Kennzeichen dürfen Sie das Fahrzeug im Straßenverkehr nicht bewegen, und es besteht kein Versicherungsschutz mehr.