Falls Sie Ihr Fahrzeug im Ausland angemeldet haben, ohne es zuvor in Deutschland abzumelden, und keine Dokumente mehr besitzen, wenden Sie sich an die Zulassungsstelle, bei der das Fahrzeug zuletzt in Deutschland registriert war. Bitten Sie dort um eine Mitteilung an die deutschen Behörden über die Zulassung im Ausland. In vielen europäischen Ländern erfolgt diese Benachrichtigung automatisch.

Als Fahrzeughalter sind Sie dafür verantwortlich, Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß abzumelden, wenn es nicht mehr in Deutschland genutzt wird. Andernfalls können weiterhin Kfz-Steuern und Versicherungsprämien anfallen, für die Sie haftbar sind.
Wichtige Info: Einige unserer Kunden haben sich an die örtliche Zulassungsstelle gewandt, um ihren Fahrzeugschein einzusehen. Dieser wurde ihnen kurz ausgehändigt, damit sie den siebenstelligen Sicherheitscode freilegen konnten. Für die Online-Abmeldung werden zusätzlich die Sicherheitscodes der Kennzeichen benötigt.

Der Fahrzeugschein wurde daraufhin wieder von der Behörde eingezogen.
Weitere Möglichkeiten zur Kfz-Abmeldung im Ausland
Erkundigen Sie sich am besten direkt vor Ort nach Ihren Möglichkeiten. Die meisten Zulassungsstellen in der EU arbeiten zusammen, und Außerbetriebsetzungen werden über eine spezielle Schnittstelle übermittelt.