Hier sind alle wichtigen Informationen zur Kfz-Abmeldung in Stadt Fürth – verständlich erklärt, für den persönlichen Besuch und die Online-Abwicklung, mit vielen Beispielbildern und einer Videoanleitung.

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Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs: persönlich bei der Zulassungsstelle
Falls die Nutzung des Online-Dienstes für Ihr Fahrzeug nicht möglich ist, finden Sie weiter unten alle wichtigen Informationen zur Fahrzeugabmeldung in Stadt Fürth.
- Antragsstellung
- Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
- Kennzeichenschilder (diese werden vor Ort entstempelt)
- ggf. Antrag auf Außerbetriebsetzung (Musterantrag)

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Nürnberg über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.

Straßenverkehrsamt Stadt Fürth
| Anschrift | Schwabacher Str. 170 90763 Fürth |
| Telefon | 09131-861616 |
| E-Mail senden | |
| Webseite | fuerth.de |
| Route | Auf Google Maps |
Öffnungszeiten & Online-Termin
| Montag | 08:00–15:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00–15:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00–15:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00–15:00 Uhr |
| Freitag | 08:00–12:00 Uhr |
| Termin | Online reservieren |

