Möchten Sie Ihr Fahrzeug (Auto, Anhänger oder Motorrad) in Gunzenhausen außerbetriebsetzen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.

Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs: persönlich bei der Zulassungsstelle
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Nürnberg über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Nürnberg über die Außerbetriebsetzung.
Straßenverkehrsamt Gunzenhausen
- Sonnenstr. 37b
- 91710 Gunzenhausen
- Telefon: 09831-3673
- Unterscheidungskennzeichen: GUN, WUG
- Bundesland: Bayern
- Landkreis: Weißenburg- Gunzenhausen
Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich an die Zulassungsstelle Gunzenhausen wenden. Email-Adresse: zulassung.lra@lra-wug.bayern.de
Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 – 11:30 Uhr
- Dienstag: 07:30 – 11:30 Uhr
- Mittwoch: 07:30 – 11:30 Uhr
- Donnerstag: 07:30 – 11:30 Uhr
- Freitag: 07:30 – 11:30 Uhr
Bitte berücksichtigen Sie, dass sich diese Zeiten ändern können.