Möchten Sie Ihr Fahrzeug (Auto, Anhänger oder Motorrad) in Schongau außerbetriebsetzen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Abmeldung sowohl online als auch persönlich vor Ort.

Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs: persönlich bei der Zulassungsstelle
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Augsburg über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Augsburg über die Außerbetriebsetzung.
Straßenverkehrsamt Schongau
- Münzstraße 33
- 86952 Schongau
- Telefon: 088612113303
- Online-Abmeldung
- Email-Adresse: zulassungsbehoerde@lra-wm.bayern.de
- Bundesland: Bayern
- Landkreis: Weilheim- Schongau
- Auf Google Maps
Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
- Dienstag: 08:00 – 12:00 & 14:00 – 16:00 Uhr
- Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
- Donnerstag: 08:00 – 12:00 & 14:00 – 18:00 Uhr
- Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Bitte berücksichtigen Sie, dass sich diese Zeiten ändern können.