Auto abmelden in Oberviechtach

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Abmeldung in Oberviechtach.

Beispielbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild – diese Unterlagen sind erforderlich, wenn das Fahrzeug in Schwandorf persönlich abgemeldet wird!
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild
  • Benötigte Unterlagen
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Kennzeichenschilder (diese werden vor Ort entstempelt)
  • Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
    • Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kosten / Gebühren
    • In Schwandorf beträgt die Gebühr für die Kfz-Stilllegung 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
    • Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
  • Terminbuchung
    • Eine Vorsprache in der Zulassungsbehörde ist nur nach vorheriger Online-Terminbuchung möglich.
  • Vollmacht
    • Es wird keine Vollmacht benötigt
  • Allgemeine Informationen
    • Nach der Stilllegung darf das Fahrzeug weder im Straßenverkehr genutzt noch auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.
  • Kfz-Steuer & Versicherung
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde benachrichtigt sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die Zollverwaltung in Regensburg, die für die Kfz-Steuer zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
      • Es sind keine weiteren Schritte von Ihrer Seite erforderlich.

Straßenverkehrsamt Oberviechtach

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00 – 15:30 Uhr
  • Dienstag: 08:00 – 15:30 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 – 15:30 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 – 15:30 Uhr
  • Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Bitte berücksichtigen Sie, dass sich diese Zeiten ändern können.