Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Abmeldung in Oberviechtach.

- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder (diese werden vor Ort entstempelt)
- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- In Schwandorf beträgt die Gebühr für die Kfz-Stilllegung 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
- Terminbuchung
- Eine Vorsprache in der Zulassungsbehörde ist nur nach vorheriger Online-Terminbuchung möglich.
- Vollmacht
- Es wird keine Vollmacht benötigt
- Allgemeine Informationen
- Nach der Stilllegung darf das Fahrzeug weder im Straßenverkehr genutzt noch auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde benachrichtigt sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die Zollverwaltung in Regensburg, die für die Kfz-Steuer zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
- Es sind keine weiteren Schritte von Ihrer Seite erforderlich.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde benachrichtigt sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die Zollverwaltung in Regensburg, die für die Kfz-Steuer zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
Straßenverkehrsamt Oberviechtach
- Bezirksamtstr. 5
- 92526 Oberviechtach
- Telefon: 09671-7440 120/121
- Online-Abmeldung
- Email-Adresse: Zulassung@lra-sad.de
- Bundesland: Bayern
- Landkreis: Schwandorf
Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 – 15:30 Uhr
- Dienstag: 08:00 – 15:30 Uhr
- Mittwoch: 08:00 – 15:30 Uhr
- Donnerstag: 08:00 – 15:30 Uhr
- Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Bitte berücksichtigen Sie, dass sich diese Zeiten ändern können.