Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Abmeldung eines Fahrzeugs in Bad Aibling.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Augsburg über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Augsburg über die Außerbetriebsetzung.

Straßenverkehrsamt Bad Aibling
Anschrift | Krankenhausstr. 5 83043 Bad Aibling |
Telefon | 08061-3701-0 |
Email senden | |
Digital | Online-Abmeldung |
Termin | Online-Terminvergabe |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30–13:00 Uhr |
Dienstag | 07:30–13:00 & 14:00-16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30–13:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30–13:00 & 14:00-17:00 Uhr |
Freitag | 07:30–12:00 Uhr |
