Kfz-Abmeldung in Bad Griesbach im Rottal

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Abmeldung in Bad Griesbach im Rottal.

  • Antragsstellung
    • Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
  • Benötigte Unterlagen
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Kennzeichenschilder zur Entstempelung vor Ort
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild – diese Unterlagen sind erforderlich für die persönliche Abmeldung des Fahrzeugs in Nordhorn
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild
  • Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
    • Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kosten / Gebühren
    • Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
  • Kfz-Steuer & Versicherung
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Regensburg über die Außerbetriebsetzung.
    • Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.

Straßenverkehrsamt Griesbach

AnschriftHauptstr. 1
94086 Bad Griesbach im Rottal
Telefon08532-1031
E-MailE-Mail senden
DigitalOnline-Abmeldung
RouteRoute anzeigen
Kontaktinformationen der Zulassungsbehörde

Öffnungszeiten & Online-Termin

Montag08:00–13:00 Uhr
Dienstag08:00–13:00 Uhr
Mittwoch08:00–13:00 Uhr
Donnerstag08:00–13:00 Uhr
Freitag07:30–11:30 Uhr
TerminZur Terminvergabe
Beachten Sie, dass sich diese Zeiten ändern können.
Straßenverkehrsamt: Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Straßenverkehrsamt Bad Griesbach im Rottal: Kontaktdaten und Öffnungszeiten