Möchten Sie Ihr Fahrzeug (Auto, Anhänger oder Motorrad) in Füssen außerbetriebsetzen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.

Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs: persönlich vor Ort
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Augsburg über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Augsburg über die Außerbetriebsetzung.
Straßenverkehrsamt Füssen
- Herzogstr. 3
- 87629 Füssen
- Telefon: 08362938740
- Email-Adresse: buergerservice@lra-oal.bayern.de
- Online-Abmeldung
- Bundesland: Bayern
- Landkreis: Ostallgäu
Öffnungszeiten
- Montag: 08:00–12:00 Uhr
- Dienstag: 08:00–12:30 Uhr
- Mittwoch: 08:00–12:30 Uhr
- Donnerstag: 08:00–12:30 & 14:00-17:30 Uhr
- Freitag: 08:00–12:30 Uhr
Bitte berücksichtigen Sie, dass sich diese Zeiten ändern können.