Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Abmeldung eines Fahrzeugs in Hersbruck.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- Kopie des Personalausweises, Angaben reichen aus

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt 16,80 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Nürnberg über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Nürnberg über die Außerbetriebsetzung.
Straßenverkehrsamt Hersbruck
Anschrift | Unterer Markt 1 91217 Hersbruck |
Telefon | 09123-950-6325 |
E-Mail senden | |
Digital | Online-Abmeldung |
Route | Route anzeigen |
Öffnungszeiten & Terminbuchung
Montag | 08:00–12:00 Uhr |
Dienstag | geschlossen |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00–12:00 Uhr |
Freitag | 08:00–12:00 Uhr |
Termin | Online-Termin |
