Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Abmeldung in Obernburg am Main.
- Antragsstellung
- Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
- Kennzeichenschilder
- ggf. Antrag auf Außerbetriebsetzung (Musterantrag)

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Schweinfurt über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.

Straßenverkehrsamt Obernburg
Anschrift | Römerstraße 18-24 63785 Obernburg am Main |
Telefon | 060226200602 |
Digital | Online-Abmeldung |
E-Mail senden | |
Termin | Zur Terminvergabe |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00–12:00 & 14:00-16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00–12:30 Uhr |
Mittwoch | 08:00–12:30 Uhr |
Donnerstag | 08:00–12:00 & 14:00-16:00 Uhr |
Freitag | 08:00–12:30 Uhr |
Route | Auf Google Maps |
