Auto abmelden in Mainburg

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Außerbetriebsetzung in Mainburg.

  • Antragsstellung
    • Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
  • Benötigte Unterlagen
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
    • Kennzeichenschilder
    • Gegebenenfalls eine Vollmacht und der Ausweis des Fahrzeughalters oder eine Erklärung zur Kennzeichenreservierung und zum Verbleib des Fahrzeugs.
Musterbild: Fahrzeugschein und Kfz-Schild(er) zur Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs.
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild
  • Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
    • Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird.
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kosten / Gebühren
    • Die Gebühr beträgt mindestens 16,80 Euro, die sofort zu entrichten ist.
  • Kfz-Steuer & Versicherung
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Regensburg über die Außerbetriebsetzung.
    • Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
Ausserbetriebsetzung eines Kfz in Mainburg
Ausserbetriebsetzung eines Kfz in Mainburg

Straßenverkehrsamt Mainburg (Nebenstelle)

AnschriftRegensburger Str. 1
84048 Mainburg
Telefon+49875186510
E-MailE-Mail senden
TerminOnline-Terminvergabe
Kfz-SteuerHZA Regensburg
Kontaktinformationen der Zulassungsbehörde

Öffnungszeiten

Montag07:30–11:30 Uhr
Dienstag07:30–11:30 & 13:30-15:30 Uhr
Mittwoch07:30–11:30 Uhr
Donnerstag07:30–11:30 & 13:30-17:00 Uhr
Freitag07:30–11:30 Uhr
RouteAuf Google Maps
Beachten Sie, dass sich diese Zeiten ändern können.