Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Außerbetriebsetzung in Mainburg.
- Antragsstellung
- Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
- Kennzeichenschilder
- Gegebenenfalls eine Vollmacht und der Ausweis des Fahrzeughalters oder eine Erklärung zur Kennzeichenreservierung und zum Verbleib des Fahrzeugs.

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 16,80 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Regensburg über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.

Straßenverkehrsamt Mainburg (Nebenstelle)
Anschrift | Regensburger Str. 1 84048 Mainburg |
Telefon | +49875186510 |
E-Mail senden | |
Termin | Online-Terminvergabe |
Kfz-Steuer | HZA Regensburg |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30–11:30 Uhr |
Dienstag | 07:30–11:30 & 13:30-15:30 Uhr |
Mittwoch | 07:30–11:30 Uhr |
Donnerstag | 07:30–11:30 & 13:30-17:00 Uhr |
Freitag | 07:30–11:30 Uhr |
Route | Auf Google Maps |