Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur persönlichen Kfz-Abmeldung vor Ort in Ebern. Zudem besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug online abzumelden.

  • Benötigte Unterlagen
    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB1)
      • Im Musterbild sehen Sie eine ZB Teil 1.
    • Kennzeichenschild(er)
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild
  • Gebühren
  • Entsorgen Sie die Kennzeichen
    • Nach der Abmeldung sind die Kennzeichen nicht mehr gültig und können fachgerecht entsorgt werden.
  • Wer meldet die Außerbetriebsetzung meiner Versicherung?
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert Ihre Kfz-Versicherung über die Außerbetriebsetzung.
      • Von Ihnen ist diesbezüglich nichts zu veranlassen.
  • Kfz-Steuer
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert die Zollverwaltung in Schweinfurt, die für die Erhebung der Kfz-Steuer in Ebern zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
      • Die Benachrichtigung erfolgt sowohl bei der internetbasierten Außerbetriebsetzung als auch bei der Stilllegung vor Ort.

Bei weiteren Fragen bezüglich der Kfz-Steuer erreichen Sie das Hauptollamt unter der Telefonnummer 09121 6464-2404 oder per Email unter kfz-steuer.hza-schweinfurt@zoll.bund.de

Kfz-Abmeldung in Ebern
Kfz-Abmeldung in Ebern

Straßenverkehrsamt Ebern

AnschriftRittergasse 3
96106 Ebern
Telefon09531941169
E-MailE-Mail senden
DigitalOnline abmelden
Für 19,99 Euro
TerminOnline buchen
Kfz-SteuerHauptzollamt Schweinfurt
RouteAuf Google Maps
Kontaktinformationen der Zulassungsbehörde

Öffnungszeiten

Montag08:30–12:00 & 14:00-16:00 Uhr
Dienstag08:30–12:00 & 14:00-16:00 Uhr
Mittwoch08:30–12:00 Uhr
Donnerstag08:30–12:00 & 14:00-17:00 Uhr
Freitag08:30–12:00 Uhr
Beachten Sie, dass sich diese Zeiten ändern können.
Kontaktdaten der Zulassungsstelle