Auto abmelden in Ebern

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur persönlichen Kfz-Abmeldung vor Ort in Ebern. Zudem besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug online abzumelden.

Ausserbetriebsetzung eines Kfz in Ebern
Ausserbetriebsetzung eines Kfz in Ebern

Fahrzeug außerbetriebsetzen: persönlich vor Ort

  • Benötigte Unterlagen
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
      • Die Zulassungsbehörde vermerkt das Datum in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
      • Verwechseln Sie diese nicht mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)!
    • Kennzeichenschilder (diese werden erst nach Aufforderung entstempelt)
    • Falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular (Musterantrag)
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild – diese Unterlagen sind erforderlich, wenn das Fahrzeug in Ebern vor Ort abgemeldet wird!
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild
  • Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
    • Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
      • Wichtig: Bei Nichtabgabe des Verwertungsnachweises droht ein Bußgeldverfahren.
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
  • Kosten / Gebühren
    • In Ebern fällt für die Kfz-Stilllegung eine Gebühr von 15,90 Euro an, und ist sofort zu bezahlen.
    • Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
  • Terminbuchung
    • Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
  • Vollmacht
    • Es ist keine Vollmacht erforderlich.
  • Allgemeine Informationen
    • Nach der Stilllegung darf das Fahrzeug weder im Straßenverkehr betrieben noch auf öffentlichen Flächen geparkt werden.
    • Vor Ort können Sie sämtliche in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge außer Betrieb setzen.
  • Rückfahrten nach der Außerbetriebsetzung
    • Nach dem Entfernen der Stempelplakette sind Rückfahrten mit dem bisherigen Kennzeichen bis zum Datum der Außerbetriebsetzung gestattet, sofern ein gültiger Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
  • Kfz-Steuer & Versicherung
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde benachrichtigt sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die Zollverwaltung in Schweinfurt, die für die Kfz-Steuer zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
      • Es sind keine weiteren Schritte von Ihrer Seite erforderlich.

Für weitere Fragen zur Kfz-Steuer können Sie das Hauptzollamt unter der Telefonnummer 09721 6464-2404 oder per E-Mail an kfz-steuer.hza-schweinfurt@zoll.bund.de kontaktieren.


Straßenverkehrsamt Ebern (Zweigstelle)

AnschriftRittergasse 3
96106 Ebern
Telefon09531941169
E-MailE-Mail senden
DigitalOnline abmelden
Für 19,99 Euro
TerminOnline buchen
Kfz-SteuerHZA Schweinfurt
Kontaktinformationen der Zulassungsbehörde

Öffnungszeiten

Montag08:30–12:00 & 14:00-16:00 Uhr
Dienstag08:30–12:00 & 14:00-16:00 Uhr
Mittwoch08:30–12:00 Uhr
Donnerstag08:30–12:00 & 14:00-17:00 Uhr
Freitag08:30–12:00 Uhr
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Beachten Sie, dass sich diese Zeiten ändern können.