- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Die Zulassungsbehörde vermerkt das Datum in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Verwechseln Sie diese nicht mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)!
- Kennzeichenschilder (diese werden erst nach Aufforderung entstempelt)
- Falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular (Musterantrag)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr für die Kfz-Abmeldung beträgt gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) mindestens 15,90 Euro und ist sofort zu entrichten.
- Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
- Terminbuchung
- Sie müssen für ihren Antrag beim Straßenverkehrsamt einen Termin vereinbaren.
- Vollmacht
- Es ist keine Vollmacht erforderlich.
- Allgemeine Informationen
- Nach der Stilllegung ist es untersagt, das Fahrzeug im Straßenverkehr zu nutzen oder auf öffentlichen Flächen abzustellen.
- Vor Ort haben Sie die Möglichkeit, alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge außer Betrieb zu setzen!
- Rückfahrten nach der Außerbetriebsetzung
- Nach dem Entfernen der Stempelplakette sind Rückfahrten mit dem bisherigen Kennzeichen bis zum Datum der Außerbetriebsetzung erlaubt, vorausgesetzt, es besteht ein gültiger Haftpflichtversicherungsschutz.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde benachrichtigt sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die Zollverwaltung in Regensburg, die für die Kfz-Steuer zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
- Es sind keine weiteren Schritte von Ihrer Seite erforderlich.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde benachrichtigt sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die Zollverwaltung in Regensburg, die für die Kfz-Steuer zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
Für weitere Fragen zur Kfz-Steuer können Sie das Hauptzollamt unter der Telefonnummer 0841 97376-15 oder per E-Mail an kfz-steuer.ingolstadt@zoll.bund.de kontaktieren.

Straßenverkehrsamt Wertingen (Außenstelle)
Anschrift | Schulstraße 10 86637 Wertingen |
Telefon | 0907151321 |
E-Mail senden | |
Digital | Online abmelden Für 19,99 Euro |
Termin | Telefonisch vereinbaren |
Kfz-Steuer | HZA Augsburg |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00–12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00–12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00–12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00–12:00 & 14:00-18:00 Uhr |
Freitag | 08:00–12:00 Uhr |
Route | Auf Google Maps |