Auto abmelden in Osterhofen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur persönlichen Kfz-Abmeldung vor Ort in Osterhofen. Zudem besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug online abzumelden.

Fahrzeug außerbetriebsetzen: Direkt & persönlich vor Ort

  • Benötigte Unterlagen
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
      • Die Zulassungsbehörde vermerkt das Datum in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
      • Verwechseln Sie diese nicht mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)!
    • Kennzeichenschilder (diese werden erst nach Aufforderung entstempelt)
    • Falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular (Musterantrag)
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild – diese Unterlagen sind erforderlich, wenn das Fahrzeug in Osterhofen vor Ort abgemeldet wird!
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild
  • Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
    • Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
  • Kosten / Gebühren
    • Die Gebühr für die Kfz-Abmeldung beträgt mindestens 15,90 Euro und ist sofort zu zahlen.
    • Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
  • Terminbuchung
    • Sie müssen für ihren Antrag beim Straßenverkehrsamt einen Termin vereinbaren.
  • Vollmacht
    • Es ist keine Vollmacht erforderlich.
  • Allgemeine Informationen
    • Nach der Stilllegung ist es untersagt, das Fahrzeug im Straßenverkehr zu nutzen oder auf öffentlichen Flächen abzustellen.
    • Vor Ort haben Sie die Möglichkeit, alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge außer Betrieb zu setzen!
  • Rückfahrten nach der Außerbetriebsetzung
    • Nach dem Entfernen der Stempelplakette sind Rückfahrten mit dem bisherigen Kennzeichen bis zum Datum der Außerbetriebsetzung erlaubt, vorausgesetzt, es besteht ein gültiger Haftpflichtversicherungsschutz.
  • Kfz-Steuer & Versicherung
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde benachrichtigt sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die Zollverwaltung in Regensburg, die für die Kfz-Steuer zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
      • Es sind keine weiteren Schritte von Ihrer Seite erforderlich.

Für weitere Fragen zur Kfz-Steuer können Sie das Hauptzollamt unter der Telefonnummer 0941 2086-1600 oder per E-Mail an kfz-steuer.hza-regensburg@zoll.bund.de kontaktieren.

Kfz abmelden in Osterhofen: persönlich beim Straßenverkehrsamt
Kfz abmelden in Osterhofen: persönlich beim Straßenverkehrsamt

Straßenverkehrsamt Osterhofen (Nebenstelle)

AnschriftBahnhofstraße 39
94486 Osterhofen
Telefon09932959301
E-MailE-Mail senden
DigitalOnline abmelden
Für 19,99 Euro
TerminOnline buchen
Kfz-SteuerHZA Regensburg
Kontaktinformationen der Zulassungsbehörde

Öffnungszeiten

Montag07:30–12:00 & 13:30-15:00 Uhr
Dienstag07:30–12:00 & 13:30-15:00 Uhr
Mittwoch07:30–12:00 & 13:30-15:00 Uhr
Donnerstag07:30–12:00 & 13:30-15:00 Uhr
Freitag07:30–11:15 Uhr
RouteAuf Google Maps
Beachten Sie, dass sich diese Zeiten ändern können.