Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Abmeldung in Albstadt-Ebingen.
Folgende Unterlagen und Dokumente werden vor Ort benötigt:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Diese nicht mit dem großen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) verwechseln!
- Kennzeichenschilder (diese erhalten Sie nach der Entwertung zurück)
- Falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular (Musterantrag)
- Ggf. Personalausweis oder Reisepass.
- Gegebenenfalls Vollmacht (Mustervollmacht) für bevollmächtigte Person.


- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist.

- Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro und ist sofort zu zahlen.
- Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung über die Außerbetriebsetzung.
- Sie müssen diesbezüglich nichts unternehmen.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung über die Außerbetriebsetzung.
Straßenverkehrsamt Albstadt (Außenstelle)
Anschrift | Unter dem Malesfelsen 23 72458 Albstadt |
Telefon | 0743180001524 |
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Digital | Online abmelden |
Termin | Online buchen |
Kfz-Steuer | HZA Ulm |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30–12:00 & 13:30-16:00 Uhr |
Dienstag | 07:30–12:00 & 13:30-16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30–14:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30–12:00 & 13:30-17:30 Uhr |
Freitag | 07:30–13:00 Uhr |
Route | Auf Google Maps |
