Auto abmelden in Albstadt-Ebingen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Abmeldung eines Fahrzeugs in Albstadt.

  • Antragsstellung
    • Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
  • Benötigte Unterlagen
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
    • Kennzeichenschilder (diese werden vor Ort entstempelt)
    • ggf. Antrag auf Außerbetriebsetzung (Musterantrag)
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild – diese Unterlagen sind erforderlich für die persönliche Außerbetriebsetzung vor Ort
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild
  • Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
    • Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kosten / Gebühren
    • Die Gebühr beträgt mindestens 16,50 Euro, die sofort zu entrichten ist.
  • Kfz-Steuer & Versicherung
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Ulm über die Außerbetriebsetzung.
    • Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.

Straßenverkehrsamt Albstadt (Außenstelle)

AnschriftUnter dem Malesfelsen 23
72458 Albstadt
Telefon0743180001524
E-MailE-Mail senden
DigitalOnline abmelden
Für 19,99 Euro
TerminOnline buchen
Kfz-SteuerHZA Ulm
Kontaktinformationen der Zulassungsbehörde

Öffnungszeiten

Montag07:30–12:00 & 13:30-16:00 Uhr
Dienstag07:30–12:00 & 13:30-16:00 Uhr
Mittwoch07:30–14:00 Uhr
Donnerstag07:30–12:00 & 13:30-17:30 Uhr
Freitag07:30–13:00 Uhr
RouteAuf Google Maps
Beachten Sie, dass sich diese Zeiten ändern können.