Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Abmeldung in Sinsheim.
- Antragsstellung
- Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
- Kennzeichenschilder (diese werden vor Ort entstempelt)
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Antrag auf Außerbetriebsetzung (Musterantrag)

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 16,50 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Karlsruhe über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
Straßenverkehrsamt Sinsheim (Außenstelle)
Anschrift | Muthstraße 4 74889 Sinsheim |
Telefon | +4962215225514 |
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Termin | Hier buchen |
Kfz-Steuer | HZA Karlsruhe |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30-12:00 Uhr |
Dienstag | 07:30-12:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30-17:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30-12:00 Uhr |
Freitag | 07:30-12:00 Uhr |
Route | Auf Google Maps |