Auto abmelden in Sinsheim

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Abmeldung in Sinsheim.

  • Antragsstellung
    • Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
  • Benötigte Unterlagen
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
    • Kennzeichenschilder (diese werden vor Ort entstempelt)
    • Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. Antrag auf Außerbetriebsetzung (Musterantrag)
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild – diese Unterlagen sind erforderlich für die persönliche Außerbetriebsetzung vor Ort
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild
  • Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
    • Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kosten / Gebühren
    • Die Gebühr beträgt mindestens 16,50 Euro, die sofort zu entrichten ist.
  • Kfz-Steuer & Versicherung
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Karlsruhe über die Außerbetriebsetzung.
    • Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.

Straßenverkehrsamt Sinsheim (Außenstelle)

AnschriftMuthstraße 4
74889 Sinsheim
Telefon+4962215225514
E-MailE-Mail senden
TerminHier buchen
Kfz-SteuerHZA Karlsruhe
Kontaktinformationen der Zulassungsbehörde

Öffnungszeiten

Montag07:30-12:00 Uhr
Dienstag07:30-12:00 Uhr
Mittwoch07:30-17:00 Uhr
Donnerstag07:30-12:00 Uhr
Freitag07:30-12:00 Uhr
RouteAuf Google Maps
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