Auto abmelden in Bopfingen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Abmeldung eines Fahrzeugs in Bopfingen.

Fahrzeug außerbetriebsetzen: Persönlich vor Ort

  • Benötigte Unterlagen
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
      • Diese nicht mit dem großen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) verwechseln!
    • Kennzeichenschilder (diese erhalten Sie nach der Entwertung zurück)
    • Falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular (Musterantrag)
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild – diese Unterlagen sind erforderlich, wenn das Fahrzeug in Bopfingen vor Ort abgemeldet wird!
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild
  • Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
    • Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
  • Gebühren
    • Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro und ist sofort zu zahlen.
    • Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
  • Terminbuchung
    • Ein Termin wird benötigt, wenn Sie das Fahrzeug vor Ort außer Betrieb setzen möchten.
  • Vollmacht
    • Bei Antragstellung durch eine Vertretung: ein gültiges Ausweisdokument der Person, die die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt, sowie eine Vollmacht des Halters sind erforderlich.
  • Kfz-Steuer & Versicherung
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde benachrichtigt sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die Zollverwaltung in Ulm, die für die Kfz-Steuer zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
      • Es sind keine weiteren Schritte von Ihrer Seite erforderlich.
  • Allgemeine Informationen
    • Nach der Abmeldung des Fahrzeugs ist es nicht mehr erlaubt, dieses im Straßenverkehr zu nutzen oder auf öffentlichen Flächen abzustellen.
  • Rückfahrten nach der Außerbetriebsetzung
    • Nach dem Entfernen der Stempelplakette sind Fahrten mit dem bisherigen Kennzeichen bis zum Datum der Außerbetriebsetzung erlaubt, sofern eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.

Bei weiteren Fragen zur Kfz-Steuer können Sie das Hauptzollamt telefonisch unter 0731 9648-0 oder per E-Mail an kfz-steuer.aalen@zoll.bund.de erreichen.


Straßenverkehrsamt Bopfingen (Außenstelle)

AnschriftNördlinger Str. 7
73441 Bopfingen
Telefon073615031435
E-MailE-Mail senden
DigitalOnline abmelden
Für 19,99 Euro
TerminOnline buchen
Kfz-SteuerHZA Ulm
Kontaktinformationen der Zulassungsbehörde

Öffnungszeiten

Montaggeschlossen
Dienstag07:30–14:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag07:30–12:00 Uhr
Freitaggeschlossen
RouteAuf Google Maps
Beachten Sie, dass sich diese Zeiten ändern können.
Fahrzeug außerbetriebsetzen: persönlich beim Straßenverkehrsamt in Bopfingen
Kfz abmelden in Bopfingen: persönlich beim Straßenverkehrsamt