Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Abmeldung eines Fahrzeugs in Münsingen.
Folgende Unterlagen und Dokumente werden vor Ort benötigt:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Diese nicht mit dem großen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) verwechseln!
- Kennzeichenschilder (diese erhalten Sie nach der Entwertung zurück)
- Falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular (Musterantrag)
- Ggf. Personalausweis oder Reisepass.
- Gegebenenfalls Vollmacht (Mustervollmacht) für bevollmächtigte Person.


- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist.

- Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro und ist sofort zu zahlen.
- Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Singen über die Außerbetriebsetzung.
- Sie müssen diesbezüglich nichts unternehmen.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Singen über die Außerbetriebsetzung.
Straßenverkehrsamt Münsingen
Anschrift | Schloßhof 1 72525 Münsingen |
Telefon | 07381-93977421 |
E-Mail senden | |
Digital | Online abmelden |
Webseite | muensingen.de |
Route | Anzeigen auf Maps |
Öffnungszeiten & Online-Termin
Montag | 08:00–11:30 Uhr |
Dienstag | 08:00–11:30 Uhr |
Mittwoch | 08:00–11:30 Uhr |
Donnerstag | 08:00–11:30 & 14:00-17:30 Uhr |
Freitag | 08:00–12:45 Uhr |
Termin | Zur Terminvergabe |
