Auto abmelden in Bad Wildbad

Möchten Sie Ihr Fahrzeug (Auto, Anhänger oder Motorrad) in Bad Wildbad außerbetriebsetzen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.

Beispielbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild – diese Dokumente werden benötigt, wenn das Fahrzeug persönlich vor Ort in Bad Wildbad außer Betrieb gesetzt werden soll!
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild

Fahrzeug außerbetriebsetzen: Persönlich vor Ort

  • Benötigte Unterlagen
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
      • Diese nicht mit dem großen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) verwechseln!
    • Kennzeichenschilder (diese erhalten Sie nach der Entwertung zurück)
  • Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
    • Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
  • Gebühren
    • Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro und ist sofort zu zahlen.
    • Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
  • Terminbuchung
    • Für die Stilllegung eines Fahrzeugs vor Ort ist kein Termin erforderlich.
    • Um Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, einen Termin zu buchen.
  • Kfz-Steuer & Versicherung
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde benachrichtigt sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die Zollverwaltung in Karlsruhe, die für die Erhebung der Kfz-Steuer verantwortlich ist, über die Außerbetriebsetzung.
      • Sie müssen diesbezüglich nichts unternehmen.

Für weitere Fragen zur Kfz-Steuer können Sie das Hauptzollamt unter der Telefonnummer 0721 1833-2280 oder per E-Mail an poststelle.hza-karlsruhe@zoll.bund.de kontaktieren.

Fahrzeug außerbetriebsetzen: persönlich beim Straßenverkehrsamt in Bad Wildbad
Kfz abmelden in Bad Wildbad: persönlich beim Straßenverkehrsamt

Straßenverkehrsamt Bad Wildbad

AnschriftBahnhofstraße 10
75323 Bad Wildbad
Telefon07081953510
E-MailE-Mail senden
Terminhier buchen
Kfz-SteuerHZA Karlsruhe
Kontaktinformationen der Zulassungsbehörde

Öffnungszeiten

Montag08:00–13:00 Uhr
Dienstag07:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag8:00–12:00 & 13:30-18:00 Uhr
Freitag07:30 – 12:00 Uhr
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Beachten Sie, dass sich diese Zeiten ändern können.