Möchten Sie Ihr Fahrzeug (Auto, Anhänger oder Motorrad) in Leonberg außerbetriebsetzen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.

Fahrzeug außerbetriebsetzen: Persönlich vor Ort
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Diese nicht mit dem großen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) verwechseln!
- Kennzeichenschilder (diese erhalten Sie nach der Entwertung zurück)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
- Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro und ist sofort zu zahlen.
- Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
- Terminbuchung
- Für die Stilllegung eines Fahrzeugs vor Ort ist ein Termin erforderlich.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde benachrichtigt sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die Zollverwaltung in Ulm, die für die Erhebung der Kfz-Steuer verantwortlich ist, über die Außerbetriebsetzung.
- Sie müssen diesbezüglich nichts unternehmen.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde benachrichtigt sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die Zollverwaltung in Ulm, die für die Erhebung der Kfz-Steuer verantwortlich ist, über die Außerbetriebsetzung.
Für weitere Fragen zur Kfz-Steuer können Sie das Hauptzollamt unter der Telefonnummer 0731 9648-0 oder per E-Mail an kfz-steuer.aalen@zoll.bund.de kontaktieren.

Straßenverkehrsamt Leonberg
Anschrift | Rutesheimer Str. 50/8 71229 Leonberg |
Telefon | 070316632700 |
E-Mail senden | |
Termin | hier buchen |
Kfz-Steuer | HZA Ulm |
Öffnungszeiten
Montag | 07:00 – 12:00 Uhr |
Dienstag | 07:00 – 12:00 & 13:00 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | geschlossen |
Freitag | 07:00 – 12:00 Uhr |
Route | Auf Google Maps |