Abmeldebescheid
Den elektronischen Abmeldebescheid senden wir Ihnen per E-Mail zu. Hier erfahren Sie, was nach der Abmeldung passiert und was Sie beachten sollten.
Ihr Abmeldebescheid
- Den elektronischen Abmeldebescheid senden wir Ihnen als PDF-Datei per E-Mail an die E-Mail-Adresse, die Sie im Auftrag angegeben haben. Ausnahme: Bei Zulassungsstellen im teilautomatisierten Verfahren erhält der Fahrzeughalter den Bescheid schriftlich per Post direkt von der Zulassungsstelle.
- Die Email, die Sie von uns erhalten haben, ist der Nachweis dafür, dass Ihr Fahrzeug abgemeldet worden ist.
- Der Antrag wurde an die zuständige Zulassungsbehörde übermittelt, und wird im örtlichen Register verarbeitet. Die Außerbetriebsetzung wird nun auch im zentralen Fahrzeugregister ersichtlich und kann von jeder Zulassungsbehörde im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eingesehen werden.
- Datum der Außerbetriebsetzung ist das Datum im elektronischen Abmeldebescheid.
Kfz-Steuer und Versicherung
- Das Hauptzollamt wird automatisiert über die Außerbetriebsetzung informiert. Von Ihnen ist diesbezüglich nichts weiter zu veranlassen.
- Ihre Kfz-Versicherung wird automatisiert über die Außerbetriebsetzung informiert. Von Ihnen ist diesbezüglich nichts weiter zu veranlassen.
- Unter Umständen kann die Benachrichtigung durch das Straßenverkehrsamt es bis zu 2 Wochen dauern.
- Wir haben darauf keinen Einfluss, und bitten um Geduld.
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Fahrzeugdokumente nach Verkauf
- Die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I müssen Sie aufbewahren. Diese wird für die Wiederzulassung zwingend benötigt.
- Der Käufer benötigt die Zulassungsbescheinigung Teil 1, sowie Teil 2 für eine Wiederzulassung.




