Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur persönlichen Kfz-Abmeldung vor Ort in Hoyerswerda. Zudem besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug online abzumelden.
- Benötigte Unterlagen
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB1)
- Im Musterbild sehen Sie eine ZB Teil 1.
- Kennzeichenschild(er)
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB1)
- Gebühren
- Die Gebühr gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr beträgt mindestens 15,90 Euro, wenn Sie Ihr Fahrzeug persönlich bei der Zulassungsstelle abmelden.
- Entsorgen Sie die Kennzeichen
- Nach der Abmeldung sind die Kennzeichen nicht mehr gültig und können fachgerecht entsorgt werden.
- Wer meldet die Außerbetriebsetzung meiner Versicherung?
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert Ihre Kfz-Versicherung über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen ist diesbezüglich nichts zu veranlassen.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert Ihre Kfz-Versicherung über die Außerbetriebsetzung.
- Kfz-Steuer
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert die Zollverwaltung in Dresden, die für die Erhebung der Kfz-Steuer in Hoyerswerda zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
- Die Benachrichtigung erfolgt sowohl bei der internetbasierten Außerbetriebsetzung als auch bei der Stilllegung vor Ort.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert die Zollverwaltung in Dresden, die für die Erhebung der Kfz-Steuer in Hoyerswerda zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
Bei weiteren Fragen bezüglich der Kfz-Steuer erreichen Sie das Hauptollamt unter der Telefonnummer 0351 4644-0 oder per Email unter kfz-steuer.hza-dresden@zoll.bund.de
Straßenverkehrsamt Hoyerswerda
Anschrift | Dillinger Str. 1 02977 Hoyerswerda |
Telefon | 03591525136227 |
E-Mail senden | |
Digital | Online abmelden Für 19,99 Euro |
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