Auto abmelden in Kaltenkirchen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Abmeldung eines Fahrzeugs in Kaltenkirchen.

Fahrzeug außerbetriebsetzen: Persönlich vor Ort

  • Benötigte Unterlagen
    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB1)
      • Im Musterbild sehen Sie eine ZB Teil 1.
    • Kennzeichenschild(er)
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild
  • Gebühren
  • Entsorgen Sie die Kennzeichen
    • Nach der Abmeldung sind die Kennzeichen nicht mehr gültig und können fachgerecht entsorgt werden.
  • Wer meldet die Außerbetriebsetzung meiner Versicherung?
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert Ihre Kfz-Versicherung über die Außerbetriebsetzung.
      • Von Ihnen ist diesbezüglich nichts zu veranlassen.
  • Kfz-Steuer
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert die Zollverwaltung in Itzehoe, die für die Erhebung der Kfz-Steuer in Kaltenkirchen zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
      • Die Benachrichtigung erfolgt sowohl bei der internetbasierten Außerbetriebsetzung als auch bei der Stilllegung vor Ort.
  • Wichtiger Hinweis
    • Es können nur Fahrzeuge mit einer Zulassung aus dem Kreis Segeberg stillgelegt werden.

Bei weiteren Fragen bezüglich der Kfz-Steuer erreichen Sie das Hauptollamt unter der Telefonnummer 04821 9022490-0 oder per Email unter poststelle.hza-itzehoe@zoll.bund.de


Stadtverwaltung Kaltenkirchen

AnschriftHolstenstraße 14
24568 Kaltenkirchen
Telefon041919390
E-MailE-Mail senden
DigitalOnline abmelden
Für 19,99 Euro
TerminZur Terminvergabe
Kfz-SteuerHauptzollamt Itzehoe
Route berechnenAuf Google Maps
Kontaktinformationen der Zulassungsbehörde

Öffnungszeiten

Montag07:30–16:00 Uhr
Dienstag07:30–16:00 Uhr
Mittwoch07:30–12:00 Uhr
Donnerstag07:30–18:00 Uhr
Freitag07:30–12:00 Uhr
Beachten Sie, dass sich diese Zeiten ändern können.