Behördliche Stilllegung von Fahrzeugen

  • Wurde das Kennzeichen eines Fahrzeugs durch das Ordnungsamt entfernt, handelt es sich in der Regel um eine behördlich angeordnete Zwangsstilllegung.
  • Wenn ein Fahrzeug keine gültige Zulassung mehr besitzt, entfernt das Ordnungsamt die Siegel- oder Prüfplaketten vom Kennzeichen.
  • Dies kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen, etwa wegen abgelaufener Hauptuntersuchung, fehlendem Versicherungsschutz oder anderer Zulassungsverstöße.

Die Zulassungsbehörde informiert den Fahrzeughalter schriftlich über potenzielle Mängel und räumt eine Frist zur Fehlerbehebung ein, bevor ein Fahrzeug zwangsweise stillgelegt wird.

Die häufigsten Gründe sind;

  • Keine gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Kein Versicherungsschutz (z. B. durch Nichtzahlung der Kfz-Versicherung)
  • Offene Kfz-Steuerschulden
  • Technische Mängel, die die Verkehrssicherheit gefährden

Durchführung der Zwangsstilllegung

Sollte der Fahrzeughalter nicht reagieren oder die festgestellten Mängel nicht beheben, wird die zwangsweise Stilllegung des Fahrzeugs angedroht. Verstreicht auch diese gesetzte Frist ergebnislos, hat dies folgende Maßnahmen zur Folge:

  • Das Fahrzeug wird von der zuständigen Behörde stillgelegt, was üblicherweise durch das Entfernen der amtlichen Siegelplaketten geschieht.
  • Gegebenenfalls erfolgt eine Überprüfung des Fahrzeugs vor Ort durch das Ordnungsamt.
  • In bestimmten Fällen, insbesondere wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt ist, kann es auch abgeschleppt werden.

Was tun, wenn das Kennzeichen abgekratzt wurde?

  • Neue eVB-Nummer bei fehlender Versicherung besorgen
  • Gegebenfalls HU nachholen (TÜV/DEKRA)
  • Gegebenfalls Steuerschulden oder Gebühren begleichen
  • Fahrzeug instand setzen, falls technische Mängel vorliegen
  • Fahrzeug erneut zulassen.