Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Abmeldung in Reinfeld (Holstein).
Folgende Unterlagen und Dokumente werden vor Ort benötigt:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Diese nicht mit dem großen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) verwechseln!
- Kennzeichenschilder (diese erhalten Sie nach der Entwertung zurück)
- Falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular (Musterantrag)
- Ggf. Personalausweis oder Reisepass.
- Gegebenenfalls Vollmacht (Mustervollmacht) für bevollmächtigte Person.


- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist.

- Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro und ist sofort zu zahlen.
- Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung über die Außerbetriebsetzung.
- Sie müssen diesbezüglich nichts unternehmen.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung über die Außerbetriebsetzung.
Bürgerbüro Reinfeld (Holstein)
Anschrift | Paul-von-Schoenaich-Straße 14 23858 Reinfeld (Holstein) |
Telefon | 04533 2002-413 |
E-Mail senden | |
Digital | Online-Abmeldung |
Route | Anzeigen auf Maps |
Öffnungszeiten & Online-Termin
Montag | 09:00–15:00 Uhr |
Dienstag | 09:00–15:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00–15:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00–15:00 Uhr |
Freitag | 09:00–12:00 Uhr |
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