Auto abmelden in Schönkirchen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Abmeldung eines Fahrzeugs in Schönkirchen.

Fahrzeug außerbetriebsetzen: Persönlich vor Ort

  • Benötigte Unterlagen
    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB1)
      • Im Musterbild sehen Sie eine ZB Teil 1.
    • Kennzeichenschild(er)
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild
  • Gebühren
  • Entsorgen Sie die Kennzeichen
    • Nach der Abmeldung sind die Kennzeichen nicht mehr gültig und können fachgerecht entsorgt werden.
  • Wer meldet die Außerbetriebsetzung meiner Versicherung?
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert Ihre Kfz-Versicherung über die Außerbetriebsetzung.
      • Von Ihnen ist diesbezüglich nichts zu veranlassen.
  • Kfz-Steuer
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert die Zollverwaltung in Kiel, die für die Erhebung der Kfz-Steuer in Schönkirchen zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
      • Die Benachrichtigung erfolgt sowohl bei der internetbasierten Außerbetriebsetzung als auch bei der Stilllegung vor Ort.

Bei weiteren Fragen bezüglich der Kfz-Steuer erreichen Sie das Hauptollamt unter der Telefonnummer 0431 20083-1550 oder per Email unter poststelle.hza-kiel@zoll.bund.de


Amtsverwaltung Schönkirchen

AnschriftMühlenstraße 48
24232 Schönkirchen
Telefon043487090
E-MailE-Mail senden
DigitalOnline abmelden
Für 19,99 Euro
TerminZur Terminvergabe
Kfz-SteuerHauptzollamt Kiel
Route berechnenAuf Google Maps
Kontaktinformationen der Zulassungsbehörde

Öffnungszeiten

Montag09:00–12:00 Uhr
Dienstag09:00–12:00 & 14:00-16:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag09:00–12:00 & 14:00-18:00 Uhr
Freitag09:00–12:00 Uhr
Beachten Sie, dass sich diese Zeiten ändern können.