Auto abmelden in Glauchau

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Abmeldung eines Fahrzeugs in Glauchau.

Fahrzeug außerbetriebsetzen: Persönlich vor Ort

  • Benötigte Unterlagen
    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB1)
      • Im Musterbild sehen Sie eine ZB Teil 1.
    • Kennzeichenschild(er)
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild
  • Gebühren
  • Entsorgen Sie die Kennzeichen
    • Nach der Abmeldung sind die Kennzeichen nicht mehr gültig und können fachgerecht entsorgt werden.
  • Wer meldet die Außerbetriebsetzung meiner Versicherung?
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert Ihre Kfz-Versicherung über die Außerbetriebsetzung.
      • Von Ihnen ist diesbezüglich nichts zu veranlassen.
  • Kfz-Steuer
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert die Zollverwaltung in Frankfurt (Oder), die für die Erhebung der Kfz-Steuer in Glauchau zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
      • Die Benachrichtigung erfolgt sowohl bei der internetbasierten Außerbetriebsetzung als auch bei der Stilllegung vor Ort.

Bei weiteren Fragen bezüglich der Kfz-Steuer erreichen Sie das Hauptollamt unter der Telefonnummer 0335 563-0 oder per Email unter poststelle.hza-ff@zoll.bund.de

Kfz-Abmeldung in Glauchau
Kfz-Abmeldung in Glauchau

Straßenverkehrsamt Glauchau

AnschriftScherbergpl. 4
08371 Glauchau
Telefon0375440224355
E-MailE-Mail senden
DigitalOnline abmelden
Für 19,99 Euro
TerminZur Terminvergabe
Kfz-SteuerHauptzollamt Frankfurt (Oder)
RouteRoute anzeigen
Kontaktinformationen der Zulassungsbehörde

Öffnungszeiten

Montag08:00-12:00 Uhr
Dienstag08:00-12:00 & 14:00–18:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00-12:00 & 14:00–16:00 Uhr
Freitag08:00-12:00 Uhr
Beachten Sie, dass sich diese Zeiten ändern können.