Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur persönlichen Kfz-Abmeldung vor Ort in Burbach.
- Antragsstellung
- Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt 16,80 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Saarbrücken über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Saarbrücken über die Außerbetriebsetzung.
Straßenverkehrsamt Saarbrücken-West Burbach
Anschrift | Burbacher Markt 20 66115 Saarbrücken-West Burbach |
Telefon | 0681-905-4444 |
E-Mail senden | |
Digital | Online-Abmeldung |
Webseite | saarbruecken.de |
Route | Anzeigen auf Maps |
Öffnungszeiten & Online-Termin
Montag | 07:30–15:00 Uhr |
Dienstag | 07:30–15:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30-12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30–18:00 Uhr |
Freitag | 07:30-12:00 Uhr |
Online-Termin | Zur Terminvergabe |