Um Ihr Fahrzeug außer Betrieb zu setzen, ist der Fahrzeugbrief nicht zwingend erforderlich. Für den Abmeldevorgang genügen die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (auch Fahrzeugschein genannt) und die Kennzeichen des Fahrzeugs.


Wie sieht die Zulassungsbescheinigung Teil 1 aus?

Zulassungsbescheinigung Teil 1 - Fahrzeugschein
Zulassungsbescheinigung Teil 1 – Fahrzeugschein

Was mache ich bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2?

Sie müssen zur Zulassungsstelle gehen, und einen neuen Fahrzeugbrief beantragen. Bis der neue Brief kommt, dauert es etwa 3-4 Wochen.