Um Ihr Fahrzeug außer Betrieb zu setzen, ist der Fahrzeugbrief nicht zwingend erforderlich. Für den Abmeldevorgang genügen die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (auch Fahrzeugschein genannt) und die Kennzeichen des Fahrzeugs.
Wie sieht die Zulassungsbescheinigung Teil 1 aus?
Was mache ich bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2?
Sie müssen zur Zulassungsstelle gehen, und einen neuen Fahrzeugbrief beantragen. Bis der neue Brief kommt, dauert es etwa 3-4 Wochen.
Wir empfehlen Ihnen das Fahrzeug nicht abzumelden, wenn der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) verloren gegangen ist. Bei der nächsten Kfz-Zulassung wird die ZB Teil 2 dringend benötigt. Ansonsten können Sie ihr Fahrzeug nicht zulassen. Es wird sehr schwierig sein, eine neuen ausgestellt zu bekommen.
Unsere Empfehlung: Erst bei der Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugbrief beantragen, dann direkt vor Ort abmelden, wenn es abgemeldet werden soll. Dieser Vorgang erspart Ihnen viel Ärger.