Kfz-Abmeldung: sowohl online als auch persönlich vor Ort, einschließlich vieler Beispielbilder und einer Videoanleitung.
Um ein Fahrzeug online abzumelden, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Fahrzeug muss seit dem 1. Januar 2015 in Hamburg zugelassen oder umgemeldet worden sein.
- Sowohl die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als auch die Kfz-Kennzeichen müssen einen verdeckten Sicherheitscode enthalten.
Schritt 1: Kennzeichen QR-Code prüfen
Sie können Ihr Auto online abmelden, wenn Ihre Kennzeichenwappen einen QR-Code enthalten, wie im Beispielbild gezeigt.
Schritt 2: Fahrzeugschein prüfen
Bitte prüfen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I. Hier sehen Sie ein Musterbild. Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird nur benötigt, wenn Sie Ihr Fahrzeug anmelden oder ummelden möchten. Für den Abmeldeprozess ist lediglich die ZB Teil I erforderlich!
Rückseite von der Zulassungsbescheinigung Teil 1
Hier sehen wir die 8 stellige Druckstücknummer, unter der sich ein siebenstelliger Sicherheitscode verbirgt. Es gibt insgesamt zwei Varianten. Bei dieser Variante wird der Sicherheitscode durch Freirubbeln sichtbar.
Hier wurde das Feld freigerubbelt
Hier sehen Sie einen Sicherheitscode, der für die Online-Abmeldung benötigt wird. Rubbeln Sie das Feld vorsichtig frei und achten Sie darauf, den Sicherheitscode nicht mit der bereits sichtbaren achtstelligen Druckstücknummer zu verwechseln.
Variante 2: Abdeckung zum Entfernen
Bei dieser Variante wird der Sicherheitscode nicht durch Freirubbeln, sondern durch das Abziehen eines Aufklebers sichtbar. Entfernen Sie dazu vorsichtig die Abdeckung in der unteren linken Ecke.
Hier haben wir die Abdeckung entfernt
Wenn Sie die Abdeckung vorsichtig abziehen, sehen Sie oben den 7 stelligen Sicherheitscode und unten die 8 stellige Druckstücknummer.
Schritt 3: Anleitungsvideo anschauen
Wir bitten Sie, das Video bis zum Ende anzuschauen.
Schritt 4: Fahrzeug online außerbetriebsetzen
- Sobald Ihnen alle benötigten Informationen vorliegen, können Sie die Abmeldung in Auftrag geben.
- Der Service steht rund um die Uhr zur Verfügung.
- Die durchschnichtliche Bearbeitungszeit beträgt 15 Minuten
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ja, Sie können es auch als Käufer oder im Auftrag stilllegen.
Ja, Sie benötigen lediglich den Fahrzeugschein und die Schilder.
Für Anhänger, PKWs, LKW, Motorräder und für Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen.
Alle Online-Dienstleister der Zulassungsstellen in Hamburg eine umfassende Überprüfung und Genehmigung durch das Kraftfahrtbundesamt, um die Sicherheit des Services zu bestätigen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Kfz-Abmeldung: persönlich vor Ort
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Diese nicht mit dem großen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) verwechseln!
- Kennzeichenschilder zur Entstempelung.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
- Gebühren
- Die Gebühr gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummer 224.1) beträgt mindestens 15,90 Euro, wenn Sie Ihr Fahrzeug persönlich bei der Zulassungsstelle außerbetriebsetzen.
- Terminbuchung
- Für die Stilllegung Ihres Fahrzeugs benötigen Sie einen Termin.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die Zollverwaltung in Hamburg, die für die Erhebung der Kfz-Steuer zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen ist diesbezüglich nichts zu veranlassen.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die Zollverwaltung in Hamburg, die für die Erhebung der Kfz-Steuer zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
Bei weiteren Fragen bezüglich der Kfz-Steuer erreichen Sie das Hauptollamt unter der Telefonnummer 040 80003-0 oder per Email unter kfz-steuer.hza-hamburg@zoll.bund.de
Vorteile der digitalen Außerbetriebsetzung
- Der Service steht rund um die Uhr zur Verfügung
- Die Abmeldung kann von überall aus durchgeführt werden. Sie müssen sich dafür nicht unbedingt in Deutschland befinden.
- Sie erhalten den elektronischen Abmeldebescheid von uns als PDF-Datei.
Straßenverkehrsamt Hamburg Mitte
Anschrift | Süderstraße 140-142 20537 Hamburg |
Telefon | 040428580 |
E-Mail senden | |
Route | Auf Google Maps anzeigen |
Termin | Online Terminvereinbarung |
Öffnungszeiten
Montag | 07:00–14:00 Uhr |
Dienstag | 07:00–18:00 Uhr |
Mittwoch | 07:00–14:00 Uhr |
Donnerstag | 07:00–18:00 Uhr |
Freitag | 07:00–12:00 Uhr |
Straßenverkehrsamt Hamburg West
Anschrift | Schnackenburgallee 43 22525 Hamburg |
Telefon | 040428580 |
E-Mail senden | |
Route | Auf Google Maps anzeigen |
Termin | Online Terminvereinbarung |
Öffnungszeiten
Montag | 07:00–14:00 Uhr |
Dienstag | 07:00–18:00 Uhr |
Mittwoch | 07:00–14:00 Uhr |
Donnerstag | 07:00–18:00 Uhr |
Freitag | 07:00–12:00 Uhr |
Straßenverkehrsamt Hamburg Nord
Anschrift | Langenhorner Chaussee 491 22419 Hamburg |
Telefon | 040428580 |
E-Mail senden | |
Route | Auf Google Maps anzeigen |
Termin | Online Terminvereinbarung |
Öffnungszeiten
Montag | 07:00–14:00 Uhr |
Dienstag | 07:00–18:00 Uhr |
Mittwoch | 07:00–14:00 Uhr |
Donnerstag | 07:00–18:00 Uhr |
Freitag | 07:00–12:00 Uhr |
Landesbetrieb Verkehr Bergedorf
Anschrift | Bergedorfer Str. 74 21033 Hamburg |
Telefon | 040428580 |
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Route | Auf Google Maps anzeigen |
Termin | Online Terminvereinbarung |
Öffnungszeiten
Montag | 07:00–18:00 Uhr |
Dienstag | 07:00–14:00 Uhr |
Mittwoch | 07:00–18:00 Uhr |
Donnerstag | 07:00–14:00 Uhr |
Freitag | 07:00–12:00 Uhr |