Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Abmeldung im Landkreis Schweinfurt – sowohl für den persönlichen Besuch beim Straßenverkehrsamt als auch für die Online-Abwicklung, verständlich erklärt mit vielen Beispielbildern und einer Videoanleitung.
Zahlung: Sie können jetzt Ihr Fahrzeug online abmelden und die Gebühren später bezahlen ✅
Kosten / Gebühren
Online-Abmeldung
- Ohne Warteschlangen und Papierkram. Melden Sie Ihr Fahrzeug in nur fünf Minuten online ab – jederzeit und überall, ganz ohne Registrierung ✅
- Der elektronische Abmeldebescheid wird Ihnen per Email gesendet ✅
- Kosten: nur 19,99 Euro ✅
Abmeldung beim Straßenverkehrsamt
Die Gebühr gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr beträgt mindestens 15,90 Euro, wenn Sie Ihr Fahrzeug persönlich bei der Zulassungsstelle außerbetriebsetzen ❗
So funktioniert die Online-Abmeldung eines Kfz
Sie können ihr Auto online abmelden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das Fahrzeug muss seit dem 1. Januar 2015 zugelassen oder umgemeldet worden sein ✔︎
Kfz-Kennzeichen besitzen den QR-Code auf den Siegelplaketten ✔︎
Fahrzeugschein prüfen
Bitte überprüfen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I. Ein Musterbild ist unten zu sehen. Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird nur benötigt, wenn Sie Ihr Fahrzeug wieder in Betrieb nehmen möchten. Sowohl für die Online-Stilllegung als auch für die Außerbetriebsetzung vor Ort wird lediglich der ZB Teil I benötigt!
Rückseite von der Zulassungsbescheinigung Teil 1
Hier sehen wir die 8 stellige Druckstücknummer, unter der sich ein siebenstelliger Sicherheitscode verbirgt. Es gibt hier insgesamt 2 Varianten. Bei dieser Variente wird er durch Freirubbeln sichtbar. Wenn Sie auf ihrem Fahrzeugschein dieses grüne Feld sehen, dann können Sie ihr Kfz online abmelden.
Hier wurde das Feld freigerubbelt
Hier sehen Sie einen Sicherheitscode, der für die Online-Abmeldung benötigt wird. Rubbeln Sie das Feld vorsichtig frei und achten Sie darauf, ihn nicht mit der 8-stelligen Druckstücknummer zu verwechseln, die bereits ohne Freirubbeln sichtbar ist.
Variante 2: Abdeckung zum Entfernen
Bei dieser Variante wird der Sicherheitscode nicht durch Freirubbeln, sondern durch das Abziehen eines Aufklebers sichtbar. Entfernen Sie dazu vorsichtig die Abdeckung in der unteren linken Ecke.
Hier haben wir die Abdeckung entfernt
Wenn Sie die Abdeckung vorsichtig abziehen, sehen Sie oben den 7 stelligen Sicherheitscode und unten die 8 stellige Druckstücknummer.
Anleitungsvideo anschauen
Wenn Sie das Video nicht öffnen können, klicken Sie bitte auf diesen Link.
Kfz online außerbetriebsetzen
- Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, können Sie ihr (Kfz) Auto online abmelden.
- Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 15 Minuten
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Sie können Fahrzeuge digital ohne Vollmacht außer Betrieb setzen.
Ja, Sie benötigen lediglich den Fahrzeugschein und die Schilder.
Für Anhänger, PKWs, LKW, Motorräder und für Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen.
Alle Online-Dienstleister der Zulassungsstellen (im Bereich i-Kfz) in Bayern durchlaufen eine umfassende Überprüfung und Genehmigung durch das Kraftfahrtbundesamt, um die Sicherheit des Services zu bestätigen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Beantragung der Außerbetriebsetzung: persönlich vor Ort
Sollte die Nutzung des Online-Dienstes für Ihr Fahrzeug nicht möglich sein, erhalten Sie unten alle wichtigen Informationen zur Fahrzeugabmeldung im Landkreis Schweinfurt.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- ggf. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- Kennzeichenschilder, für die Entwertung durch die Zulassungsbehörde
- Personalausweis
- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Im Landkreis Schweinfurt beträgt die Gebühr für die Kfz-Stilllegung 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
- Terminbuchung
- Der Kundenverkehr in der Zulassungsbehörde ist nur über eine Online-Terminvereinbarung möglich.
- Vollmacht
- Es wird keine Vollmacht benötigt
- Allgemeine Informationen
- Nach der Stilllegung darf das Fahrzeug weder im Straßenverkehr genutzt noch auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde benachrichtigt sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die Zollverwaltung in Schweinfurt, die für die Kfz-Steuer zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
- Es sind keine weiteren Schritte von Ihrer Seite erforderlich.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde benachrichtigt sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die Zollverwaltung in Schweinfurt, die für die Kfz-Steuer zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
Landratsamt Schweinfurt (Straßenverkehrsamt)
Anschrift | Schrammstraße 1 97421 Schweinfurt |
Telefon | 09721 55 – 255 |
E-Mail senden | |
Termin | Online-Terminvergabe |
Kfz-Steuer | HZA Schweinfurt |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30–13:00 Uhr |
Dienstag | 07:30–16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30–13:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30–17:00 Uhr |
Freitag | 07:30–13:00 Uhr |
Route | Auf Google Maps |
Landkreis Schweinfurt
Um den Onlineservice nutzen zu können, muss ihr Wohnsitz in einer der Städte liegen.
- Gerolzhofen
- Werneck
- Dittelbrunn
- Die gesamte Liste finden Sie hier.