Möchten Sie Ihr Fahrzeug (Auto, Anhänger oder Motorrad) in Mellrichstadt außerbetriebsetzen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Abmeldung.
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs: persönlich vor Ort
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Schweinfurt über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Schweinfurt über die Außerbetriebsetzung.

Straßenverkehrsamt Mellrichstadt
- Hauptstraße 4
- 97638 Mellrichstadt
- Telefon: 09771 94663
- Unterscheidungskennzeichen: KÖN, MET, NES
- Bundesland: Bayern
- Landkreis: Rhön-Grabfeld
- Auf Google Maps anzeigen
Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 – 12:00 & 13:30 – 15:30 Uhr
- Dienstag: 08:00 – 12:00 & 13:30 – 15:30 Uhr
- Mittwoch: 08:00 – 12:00 & 13:30 – 15:30 Uhr
- Donnerstag: 08:00 – 12:00 & 13:30 – 15:30 Uhr
- Freitag: 08:00 – 12:30 Uhr
Bitte berücksichtigen Sie, dass sich diese Zeiten ändern können.