Auto abmelden in Hofheim in Unterfranken

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur persönlichen Kfz-Abmeldung vor Ort in Hofheim in Unterfranken. Zudem besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug online abzumelden.

Ausserbetriebsetzung eines Kfz in Hofheim in Unterfranken
Ausserbetriebsetzung eines Kfz in Hofheim in Unterfranken

Fahrzeug außerbetriebsetzen: persönlich vor Ort

  • Benötigte Unterlagen
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
      • Die Zulassungsbehörde vermerkt das Datum in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
      • Verwechseln Sie diese nicht mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)!
    • Kennzeichenschilder (diese werden erst nach Aufforderung entstempelt)
    • Falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular (Musterantrag)
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild – diese Unterlagen sind erforderlich, wenn das Fahrzeug in Hofheim in Unterfranken vor Ort abgemeldet wird!
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild
  • Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
    • Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
      • Wichtig: Bei Nichtabgabe des Verwertungsnachweises droht ein Bußgeldverfahren.
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
  • Kosten / Gebühren
    • In Hofheim in Unterfranken fällt für die Kfz-Stilllegung eine Gebühr von 15,90 Euro an, und ist sofort zu bezahlen.
    • Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
  • Terminbuchung
    • Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
  • Vollmacht
    • Es ist keine Vollmacht erforderlich.
  • Allgemeine Informationen
    • Nach der Stilllegung darf das Fahrzeug weder im Straßenverkehr betrieben noch auf öffentlichen Flächen geparkt werden.
    • Vor Ort können Sie sämtliche in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge außer Betrieb setzen.
  • Rückfahrten nach der Außerbetriebsetzung
    • Nach dem Entfernen der Stempelplakette sind Rückfahrten mit dem bisherigen Kennzeichen bis zum Datum der Außerbetriebsetzung gestattet, sofern ein gültiger Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
  • Kfz-Steuer & Versicherung
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde benachrichtigt sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die Zollverwaltung in Schweinfurt, die für die Kfz-Steuer zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
      • Es sind keine weiteren Schritte von Ihrer Seite erforderlich.

Für weitere Fragen zur Kfz-Steuer können Sie das Hauptzollamt unter der Telefonnummer 09721 6464-2404 oder per E-Mail an kfz-steuer.hza-schweinfurt@zoll.bund.de kontaktieren.


Straßenverkehrsamt Hofheim in Unterfranken (Zweigstelle)

AnschriftRobert-Koch-Straße 2
97461 Hofheim in Unterfranken
Telefon095237829
E-MailE-Mail senden
DigitalOnline abmelden
Für 19,99 Euro
TerminOnline buchen
Kfz-SteuerHZA Schweinfurt
Kontaktinformationen der Zulassungsbehörde

Öffnungszeiten

Montag08:30–12:00 Uhr
Dienstag08:30–12:00 Uhr
Mittwoch08:30–12:00 Uhr
Donnerstag08:30–12:00 Uhr
Freitag08:30–12:00 Uhr
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