Auto abmelden in Grafenau

Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Außerbetriebsetzung in Grafenau.

  • Benötigte Unterlagen
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
      • Die Zulassungsbehörde vermerkt das Datum in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
      • Verwechseln Sie diese nicht mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)!
    • Kennzeichenschilder (diese werden erst nach Aufforderung entstempelt)
    • Falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular (Musterantrag)
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild – diese Unterlagen sind erforderlich, wenn das Fahrzeug in Grafenau vor Ort abgemeldet wird!
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild
  • Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
    • Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
      • Wichtig: Bei Nichtabgabe des Verwertungsnachweises droht ein Bußgeldverfahren.
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
  • Kosten / Gebühren
    • Die Gebühr für die Kfz-Abmeldung beträgt gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) mindestens 16,50 Euro und ist sofort zu entrichten.
    • Die Gebühr erhöht sich bei gleichzeitiger Vorlage des Verwertungsnachweis um 5,10 €.
    • Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
  • Terminbuchung
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde ist nur mit Termin erreichbar.
  • Vollmacht
    • Es ist keine Vollmacht erforderlich.
  • Allgemeine Informationen
    • Nach der Stilllegung darf das Fahrzeug weder im Straßenverkehr genutzt noch auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.
    • Vor Ort können Sie sämtliche in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge außer Betrieb setzen.
  • Rückfahrten nach der Außerbetriebsetzung
    • Nach dem Entfernen der Stempelplakette sind Rückfahrten mit dem bisherigen Kennzeichen bis zum Datum der Außerbetriebsetzung gestattet, sofern ein gültiger Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
  • Kfz-Steuer & Versicherung
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde benachrichtigt sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die Zollverwaltung in Regensburg, die für die Kfz-Steuer zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
      • Es sind keine weiteren Schritte von Ihrer Seite erforderlich.

Für weitere Fragen zur Kfz-Steuer können Sie das Hauptzollamt unter der Telefonnummer 0941 2086-1600 oder per E-Mail an kfz-steuer.hza-regensburg@zoll.bund.de kontaktieren.

Ausserbetriebsetzung eines Kfz in Grafenau
Ausserbetriebsetzung eines Kfz in Grafenau

Straßenverkehrsamt Grafenau (Nebenstelle)

AnschriftRathausgasse 1
94481 Grafenau
Telefon08551 572600
E-MailE-Mail senden
TerminOnline-Terminvergabe
Kfz-SteuerHZA Regensburg
Kontaktinformationen der Zulassungsbehörde

Öffnungszeiten

Montag07:30–13:00 Uhr
Dienstag07:30–17:00 Uhr
Mittwoch07:30–13:00 Uhr
Donnerstag07:30–13:00 Uhr
Freitag07:30–12:00 Uhr
RouteAuf Google Maps
Beachten Sie, dass sich diese Zeiten ändern können.