Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Außerbetriebsetzung in Grafenau.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Die Zulassungsbehörde vermerkt das Datum in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Verwechseln Sie diese nicht mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)!
- Kennzeichenschilder (diese werden erst nach Aufforderung entstempelt)
- Falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular (Musterantrag)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Wichtig: Bei Nichtabgabe des Verwertungsnachweises droht ein Bußgeldverfahren.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr für die Kfz-Abmeldung beträgt gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) mindestens 16,50 Euro und ist sofort zu entrichten.
- Die Gebühr erhöht sich bei gleichzeitiger Vorlage des Verwertungsnachweis um 5,10 €.
- Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
- Terminbuchung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde ist nur mit Termin erreichbar.
- Vollmacht
- Es ist keine Vollmacht erforderlich.
- Allgemeine Informationen
- Nach der Stilllegung darf das Fahrzeug weder im Straßenverkehr genutzt noch auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.
- Vor Ort können Sie sämtliche in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge außer Betrieb setzen.
- Rückfahrten nach der Außerbetriebsetzung
- Nach dem Entfernen der Stempelplakette sind Rückfahrten mit dem bisherigen Kennzeichen bis zum Datum der Außerbetriebsetzung gestattet, sofern ein gültiger Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde benachrichtigt sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die Zollverwaltung in Regensburg, die für die Kfz-Steuer zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
- Es sind keine weiteren Schritte von Ihrer Seite erforderlich.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde benachrichtigt sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die Zollverwaltung in Regensburg, die für die Kfz-Steuer zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
Für weitere Fragen zur Kfz-Steuer können Sie das Hauptzollamt unter der Telefonnummer 0941 2086-1600 oder per E-Mail an kfz-steuer.hza-regensburg@zoll.bund.de kontaktieren.

Straßenverkehrsamt Grafenau (Nebenstelle)
Anschrift | Rathausgasse 1 94481 Grafenau |
Telefon | 08551 572600 |
E-Mail senden | |
Termin | Online-Terminvergabe |
Kfz-Steuer | HZA Regensburg |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30–13:00 Uhr |
Dienstag | 07:30–17:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30–13:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30–13:00 Uhr |
Freitag | 07:30–12:00 Uhr |
Route | Auf Google Maps |