Auto abmelden in Moosburg an der Isar

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur persönlichen Kfz-Abmeldung vor Ort in Moosburg an der Isar. Zudem besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug online abzumelden.

Stilllegung eines Kfz
Stilllegung eines Kfz

Fahrzeug außerbetriebsetzen: Direkt & persönlich vor Ort

  • Benötigte Unterlagen
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
      • Die Zulassungsbehörde vermerkt das Datum in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
      • Verwechseln Sie diese nicht mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)!
    • Kennzeichenschilder (diese werden erst nach Aufforderung entstempelt)
    • Falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular (Musterantrag)
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild – diese Unterlagen sind erforderlich, wenn das Fahrzeug in Moosburg an der Isar vor Ort abgemeldet wird!
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild
  • Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
    • Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
      • Wichtig: Bei Nichtabgabe des Verwertungsnachweises droht ein Bußgeldverfahren.
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
  • Kosten / Gebühren
    • Die Gebühr für die Kfz-Abmeldung beträgt gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) mindestens 15,90 Euro und ist sofort zu entrichten.
    • Die Gebühr erhöht sich bei gleichzeitiger Vorlage des Verwertungsnachweis um 5,10 €.
    • Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
  • Terminbuchung
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde ist auch ohne Termin erreichbar.
  • Vollmacht
    • Es ist keine Vollmacht erforderlich.
  • Allgemeine Informationen
    • Nach der Stilllegung darf das Fahrzeug weder im Straßenverkehr genutzt noch auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.
    • Vor Ort können Sie sämtliche in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge außer Betrieb setzen.
  • Rückfahrten nach der Außerbetriebsetzung
    • Nach dem Entfernen der Stempelplakette sind Rückfahrten mit dem bisherigen Kennzeichen bis zum Datum der Außerbetriebsetzung gestattet, sofern ein gültiger Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
  • Kfz-Steuer & Versicherung
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde benachrichtigt sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die Zollverwaltung in Regensburg, die für die Kfz-Steuer zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
      • Es sind keine weiteren Schritte von Ihrer Seite erforderlich.

Für weitere Fragen zur Kfz-Steuer können Sie das Hauptzollamt unter der Telefonnummer 0941 2086-1600 oder per E-Mail an kfz-steuer.hza-regensburg@zoll.bund.de kontaktieren.

Ausserbetriebsetzung eines Kfz in Moosburg an der Isar
Ausserbetriebsetzung eines Kfz in Moosburg an der Isar

Straßenverkehrsamt Moosburg an der Isar (Außenstelle)

AnschriftSudetenlandstraße 14
85368 Moosburg an der Isar
Telefon08761 684-0
E-MailE-Mail senden
DigitalOnline abmelden
Für 19,99 Euro
TerminOnline buchen
Kfz-SteuerHZA Regensburg
Kontaktinformationen der Zulassungsbehörde

Öffnungszeiten

Montag08:00–12:00 & 14:00-15:30 Uhr
Dienstag08:00–12:00 & 14:00-15:30 Uhr
Mittwoch08:00–12:00 & 14:00-15:30 Uhr
Donnerstag08:00–12:00 & 14:00-17:00 Uhr
Freitag08:00–12:00 Uhr
RouteAuf Google Maps
Beachten Sie, dass sich diese Zeiten ändern können.