Auto abmelden in Bornheim (Rheinland)

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur persönlichen Kfz-Abmeldung vor Ort in Bornheim (Rheinland). Zudem besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug online abzumelden.

  • Benötigte Unterlagen
    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB1)
      • Im Musterbild sehen Sie eine ZB Teil 1.
    • Kennzeichenschild(er)
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild
  • Gebühren
  • Entsorgen Sie die Kennzeichen
    • Nach der Abmeldung sind die Kennzeichen nicht mehr gültig und können fachgerecht entsorgt werden.
  • Wer meldet die Außerbetriebsetzung meiner Versicherung?
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert Ihre Kfz-Versicherung über die Außerbetriebsetzung.
      • Von Ihnen ist diesbezüglich nichts zu veranlassen.
  • Kfz-Steuer
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert die Zollverwaltung in Münster, die für die Erhebung der Kfz-Steuer in Bornheim (Rheinland) zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
      • Die Benachrichtigung erfolgt sowohl bei der internetbasierten Außerbetriebsetzung als auch bei der Stilllegung vor Ort.

Bei weiteren Fragen bezüglich der Kfz-Steuer erreichen Sie das Hauptollamt unter der Telefonnummer 0251 4814-0 oder per Email unter kfz-steuer.rheine@zoll.bund.de

Außerbetriebsetzung in Bornheim (Rheinland)
Außerbetriebsetzung in Bornheim (Rheinland)

Stadtverwaltung Bornheim (Rheinland)

AnschriftRathausstraße 2
53332 Bornheim
Telefon022229450
E-MailE-Mail senden
DigitalOnline abmelden
Für 19,99 Euro
TerminOnline buchen
Kfz-SteuerHauptzollamt Münster
RouteAuf Google Maps
Kontaktinformationen der Zulassungsbehörde

Öffnungszeiten

Montag07:30–16:00 Uhr
Dienstag07:30–16:00 Uhr
Mittwoch07:30–12:30 Uhr
Donnerstag07:30–18:00 Uhr
Freitag07:30–12:30 Uhr
Beachten Sie, dass sich diese Zeiten ändern können.