Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Abmeldung eines Fahrzeugs in Schönkirchen.
Fahrzeug außerbetriebsetzen: Persönlich vor Ort
- Benötigte Unterlagen
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB1)
- Im Musterbild sehen Sie eine ZB Teil 1.
- Kennzeichenschild(er)
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB1)
- Gebühren
- Die Gebühr gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr beträgt mindestens 15,90 Euro, wenn Sie Ihr Fahrzeug persönlich bei der Zulassungsstelle außerbetriebsetzen.
- Entsorgen Sie die Kennzeichen
- Nach der Abmeldung sind die Kennzeichen nicht mehr gültig und können fachgerecht entsorgt werden.
- Wer meldet die Außerbetriebsetzung meiner Versicherung?
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert Ihre Kfz-Versicherung über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen ist diesbezüglich nichts zu veranlassen.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert Ihre Kfz-Versicherung über die Außerbetriebsetzung.
- Kfz-Steuer
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert die Zollverwaltung in Kiel, die für die Erhebung der Kfz-Steuer in Schönkirchen zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
- Die Benachrichtigung erfolgt sowohl bei der internetbasierten Außerbetriebsetzung als auch bei der Stilllegung vor Ort.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert die Zollverwaltung in Kiel, die für die Erhebung der Kfz-Steuer in Schönkirchen zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
Bei weiteren Fragen bezüglich der Kfz-Steuer erreichen Sie das Hauptollamt unter der Telefonnummer 0431 20083-1550 oder per Email unter poststelle.hza-kiel@zoll.bund.de
Amtsverwaltung Schönkirchen
Anschrift | Mühlenstraße 48 24232 Schönkirchen |
Telefon | 043487090 |
E-Mail senden | |
Digital | Online abmelden Für 19,99 Euro |
Termin | Zur Terminvergabe |
Kfz-Steuer | Hauptzollamt Kiel |
Route berechnen | Auf Google Maps |
Öffnungszeiten
Montag | 09:00–12:00 Uhr |
Dienstag | 09:00–12:00 & 14:00-16:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09:00–12:00 & 14:00-18:00 Uhr |
Freitag | 09:00–12:00 Uhr |