Um ein Fahrzeug online abzumelden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Fahrzeug muss nach dem 1. Januar 2015 zugelassen oder umgemeldet worden sein.
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Kfz-Kennzeichen müssen einen verdeckten Sicherheitscode enthalten.
So funktioniert die Online-Abmeldung eines Kfz
Sie können Ihr Auto online abmelden, wenn Ihre Kennzeichenwappen einen QR-Code haben, ähnlich wie auf dem Musterbild.
Fahrzeugschein prüfen
Bitte überprüfen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I. Ein Musterbild ist unten zu sehen. Die Zulassungsbescheinigung Teil II benötigen Sie nur wenn Sie ihr Fahrzeug anmelden oder ummelden möchten. Beim Abmeldeprozess wird lediglich die ZB Teil I benötigt!
Rückseite von der Zulassungsbescheinigung Teil 1
Hier sehen wir die 8 stellige Druckstücknummer, unter der sich ein siebenstelliger Sicherheitscode verbirgt. Es gibt hier insgesamt 2 Varianten. Bei dieser Variente wird er durch Freirubbeln sichtbar. Wenn Sie auf ihrem Fahrzeugschein dieses grüne Feld sehen, dann können Sie ihr Kfz online abmelden.
Hier wurde das Feld freigerubbelt
Hier sehen Sie einen freigelegten Sicherheitscode, der für die Online-Abmeldung benötigt wird. Rubbeln Sie das Feld vorsichtig frei und verwechseln Sie diesen nicht mit der 8-stelligen Druckstücknummer.
Variante 2: Abdeckung zum Entfernen
Bei dieser Variante wird der Code nicht durch Freirubbeln sichtbar gemacht, sondern durch das Abziehen des Aufklebers. Hierzu muss die Abdeckung unten links vorsichtig entfernt werden.
Hier haben wir die Abdeckung entfernt
Wenn Sie die Abdeckung vorsichtig abziehen, sehen Sie oben den 7 stelligen Sicherheitscode und unten die 8 stellige Druckstücknummer.
Anleitungsvideo anschauen
Wenn Sie das Video nicht öffnen können, klicken Sie bitte auf diesen Link.
Fahrzeug online außerbetriebsetzen
- Sobald Ihnen alle benötigten Informationen vorliegen, können Sie jetzt ihr Auto online abmelden.
- Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 15 Minuten
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Sie können das Fahrzeug sowohl bei der Zulassungsstelle als auch online ohne Vollmacht außerbetriebsetzen.
Ja, Sie benötigen lediglich den Fahrzeugschein und die Schilder.
Für Anhänger, PKWs, LKW, Motorräder und für Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen.
Alle Online-Dienstleister der Zulassungsstellen in Sachsen durchlaufen eine umfassende Überprüfung und Genehmigung durch das Kraftfahrtbundesamt, um die Sicherheit des Services zu bestätigen.
Fahrzeug außerbetriebsetzen: Persönlich vor Ort
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Diese nicht mit dem großen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) verwechseln!
- Kennzeichenschild/er.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
- Gebühren
- Die Gebühr gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr beträgt mindestens 15,90 Euro, wenn Sie Ihr Fahrzeug persönlich bei der Zulassungsstelle außerbetriebsetzen.
- Terminbuchung
- Für die Stilllegung Ihres Fahrzeugs benötigen Sie einen Termin.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die Zollverwaltung, die für die Erhebung der Kfz-Steuer zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen ist diesbezüglich nichts zu veranlassen.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die Zollverwaltung, die für die Erhebung der Kfz-Steuer zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
Vorteile der internetbasierten Außerbetriebsetzung
- Der Service steht rund um die Uhr zur Verfügung.
- Die Abmeldung kann von überall aus durchgeführt werden. Sie müssen sich dafür nicht unbedingt in Deutschland befinden.
- Sie erhalten den elektronischen Abmeldebescheid von uns als PDF-Datei.