Wie melde ich mein Fahrzeug in Oschersleben ab?

Sie müssen persönlich die Zulassungsstelle im Landkreis Börde aufsuchen, um Ihr Fahrzeug aus Oschersleben abzumelden.

Was geschieht nach der Abmeldung?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen, müssen Sie keine Steuern oder Versicherungsbeiträge mehr zahlen. Sie dürfen das Fahrzeug jedoch nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren oder auf öffentlichen Flächen parken. Die Zulassungsstelle wird die Versicherung über die Außerbetriebsetzung informieren.

Kfz-Abmeldung in Oschersleben

Benötigte Dokumente & Kosten

  1. Sie benötigen
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
      • Die Außerbetriebsetzung wird in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen.
    • das bzw. die gesiegelte(n) Kennzeichenschild(er)
      • Die Kennzeichenschilder sollten erst nach Aufforderung durch die Zulassungsbehörde entstempelt werden.
    • falls das Fahrzeug außerhalb des Landes entsorgt oder weiterhin als Oldtimer genutzt wird, ist es erforderlich, eine Erklärung über den aktuellen Verbleib des Fahrzeugs abzugeben.
    • Weitere Informationen finden Sie hier.
  2. Termin reservieren
  3. Kosten / Gebühren
    • Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ab 15,90 Euro
  4. Was sollte ich noch wissen?
    • Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen, können Sie das Kennzeichen für ein Jahr reservieren.
    • Es ist seit dem 01.01.2015 unter bestimmten Bedingungen möglich, die Online-Abmeldung Ihres Fahrzeugs durchzuführen.
    • Hier finden Sie die Anleitung.
Benötigte Unterlagen und Kosten bei Abmeldung
Benötigte Unterlagen und Kosten bei Abmeldung

Zulassungsstellen im Landkreis Börde

Zulassungsstelle Oschersleben

Kfz-Abmeldung in Oschersleben
Kfz-Abmeldung in Oschersleben