Fahrzeug entsorgen und abmelden
Um Ihr gebrauchtes Fahrzeug zu entsorgen, müssen Sie es einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb übergeben.
- An dieser Stelle erhalten Sie einen Verwertungsnachweis, den Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen müssen, um Ihr Fahrzeug abzumelden.
- Sie können zugelassene Betriebe in Ihrer Nähe bei verschiedenen Stellen erfragen, wie zum Beispiel beim Regierungspräsidium als Abfallbehörde, bei den Kfz-Innungen oder im Internet auf den Seiten der Gemeinsamen Stelle für Altfahrzeuge (GESA) und bei den Fahrzeugherstellern.
- Bei Abmeldung ihres Fahrzeuge nehmen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1, Teil 2 und den Verwertungsnachweis mit. Beide Dokumente werden im Falle einer Verwertung von der Kfz-Zulassungsstelle eingezogen

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