Wie melde ich mein Fahrzeug in Elsdorf ab?
Sie müssen persönlich die Zulassungsstelle im Rhein-Erft-Kreis aufsuchen, um Ihr Fahrzeug aus Elsdorf abzumelden.
Was geschieht nach der Abmeldung?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen, müssen Sie keine Steuern oder Versicherungsbeiträge mehr zahlen. Sie dürfen das Fahrzeug jedoch nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren oder auf öffentlichen Flächen parken. Die Zulassungsstelle wird die Versicherung über die Außerbetriebsetzung informieren.

Benötigte Dokumente & Kosten
- Sie benötigen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Die Außerbetriebsetzung wird in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen.
- das bzw. die gesiegelte(n) Kennzeichenschild(er)
- Die Kennzeichenschilder sollten erst nach Aufforderung durch die Zulassungsbehörde entstempelt werden.
- falls das Fahrzeug außerhalb des Landes entsorgt oder weiterhin als Oldtimer genutzt wird, ist es erforderlich, eine Erklärung über den aktuellen Verbleib des Fahrzeugs abzugeben.
- Weitere Informationen finden Sie hier.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Termin reservieren
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ab 15,90 Euro
- Was sollte ich noch wissen?
- Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen, können Sie das Kennzeichen für ein Jahr reservieren.
- Es ist seit dem 01.01.2015 unter bestimmten Bedingungen möglich, die Online-Abmeldung Ihres Fahrzeugs durchzuführen.
- Hier finden Sie die Anleitung.

Zulassungsstellen im Rhein-Erft-Kreis
Zulassungsstelle Karlstadt
- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
- Telefon: 02271830
- Wegbeschreibung
- Entfernung etwa 5 km.
Zulassungsstelle Hürth
- Hürth Park B100
- 50354 Hürth
- Telefon: 02271830
- Wegbeschreibung
- Entfernung etwa 34 km.
