Online Abmeldung für Glücksburg
Sie können Ihr Auto in Glücksburg (Ostsee) abmelden, indem Sie es online oder persönlich bei einer Zulassungsstelle im Kreis Schleswig-Flensburg erledigen.

Kfz-Abmeldung im Kreis Schleswig-Flensburg
Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Kfz persönlich im Kreis Schleswig-Flensburg abmelden.
- An wen muss ich mich wenden?
- Bei der Stadt Glücksburg ist die Abmeldung leider nicht durchführbar.
- Sie können Ihr Kfz bei einer Zulassungsstelle im Kreis Schleswig-Flensburg abmelden.
- Zulassungsbehörden im Kreis Schleswig-Flensburg
- Benötigte Unterlagen vorbereiten:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder (bitte die Stempelplakette und Prüfmarke nicht im Vorfeld entfernen)
- Buchen Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle:
- Termin zur Kfz-Abmeldung hier reservieren
- Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es trotz Termin zu Wartezeiten kommen kann.
- Persönlicher Besuch bei der Zulassungsstelle:
- Wenden Sie sich für ihren Antrag an die Kfz-Zulassungsbehörde.
- Ein Mitarbeiter der Zulassungsstelle wird die Abmeldung Ihres Fahrzeugs erledigen.
- Kosten:
- Gebühren nach Verwaltungsaufwand ab 7,80 Euro
- Es können weitere Gebühren anfallen, je nach Fallgestaltung.
- Hinweis:
- Sollten eine der o.a. Unterlagen in Verlust geraten sein, muss der eingetragene Halter selbst mit Personalausweis/Reisepass vorsprechen und eine Versicherung an Eides Statt abgeben.
- Entsorgen Sie die Kennzeichen:
- Nach der Abmeldung sind die Kennzeichen nicht mehr gültig und können fachgerecht entsorgt werden.

Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert die Abmeldung?
Der Online-Abmeldeprozess dauert in der Regel maximal 30 Minuten, vorausgesetzt, Sie haben alle erforderlichen Dokumente und die richtigen Informationen zur Hand.
Wer informiert meine Versicherung nach der Abmeldung?
Die Kfz-Zulassungsbehörde Schleswig informiert automatisch die Versicherung. Weitere Informationen finden Sie hier.
Was passiert, wenn ich mein Auto nicht abmelde?
Wenn Sie Ihr Auto nicht abmelden, müssen Sie weiterhin Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung bezahlen.

Bekannt unter
- Außerbetriebsetzung in Glücksburg
- Abmeldung in Glücksburg
- Stilllegung in Glücksburg
