Auto aus Kerpen online abmelden
Planen Sie, Ihr Kfz in Kerpen abzumelden? Sie haben dabei zwei Möglichkeiten zur Auswahl:
- Sie haben zwei Möglichkeiten: Sie können ihr Fahrzeug online abmelden, oder die Abmeldung persönlich bei einer Zulassungsstelle im Rhein-Erft-Kreis erledigen.

Kfz-Abmeldung im Rhein-Erft-Kreis
Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Kfz persönlich im Rhein-Erft-Kreis abmelden können.
- An wen muss ich mich wenden?
- Sie müssen sich für ihren Antrag zur Kfz-Abmeldung an eine Zulassungsbehörde im Rhein-Erft-Kreis wenden
- Zulassungsbehörden im Rhein-Erft-Kreis
- Benötigte Unterlagen vorbereiten:
- Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Das bisherige/die bisherigen Kennzeichenschilder
- Buchen Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle:
- Persönlicher Besuch bei der Zulassungsstelle:
- Wenden Sie sich für ihren Antrag an die Kfz-Zulassungsbehörde.
- Ein Mitarbeiter der Zulassungsstelle wird die Abmeldung Ihres Fahrzeugs erledigen.
- Kosten:
- Gebühren nach Verwaltungsaufwand ab 7,80 Euro
- Hinweis:
- Sollten eine der o.a. Unterlagen in Verlust geraten sein, muss der eingetragene Halter selbst mit Personalausweis/Reisepass vorsprechen und eine Versicherung an Eides Statt abgeben.
- Bei auswärtigem Kennzeichen ist die Eides Statt bei der Kennzeichenführenden Behörde abzugeben.
- Entsorgen Sie die Kennzeichen:
- Nach der Abmeldung sind die Kennzeichen nicht mehr gültig und können fachgerecht entsorgt werden.
- Sobald das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde, darf es weder auf öffentlichen Flächen stehen noch am Straßenverkehr teilnehmen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Online Abmeldung für Kerpen
- Für eine Online-Abmeldung muss das Fahrzeug nach Januar 2015 im Rhein-Erft-Kreis zugelassen oder umgemeldet worden sein.
- Die Abmeldung kostet 19,99 Euro.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert die Abmeldung?
Der Online-Abmeldeprozess dauert in der Regel maximal 30 Minuten, vorausgesetzt, Sie haben alle erforderlichen Dokumente und die richtigen Informationen zur Hand.
Werden das Hauptzollamt und die Versicherung über die Außerbetriebsetzung informiert?
Die Kfz-Zulassungsbehörde Bergheim informiert automatisch die Versicherung und das Hauptzollamt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Benötige ich eine Vollmacht, wenn ich das Fahrzeug im Auftrag abmelde?
Nein, es reicht die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der/des Kennzeichenschild/er aus.
Dürfen die Kennzeichenschilder bereits vor der Außerbetriebsetzung in der Zulassungsbehörde entsiegelt werden?
Nein, die Kennzeichen dürfen erst nach Aufforderung durch die Mitarbeiter der Zulassungsbehörde entsiegelt werden.

Bekannt unter
- Abmeldung in Kerpen
- Außerbetriebsetzung in Kerpen
- Stilllegung in Kerpen