Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Abmeldung in Olsberg.
- Antragsstellung
- Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
- Kennzeichenschilder
- ggf. Antrag auf Außerbetriebsetzung (Musterantrag)

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 16,80 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Bielefeld über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
Rathaus Olsberg
Anschrift | Bigger Pl. 6 59939 Olsberg |
Telefon | 029629820 |
Kontakt | E-Mail senden |
Termin | Zur Terminvergabe |
Route | Anzeigen auf Maps |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00–12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00–12:00 & 13:30-16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00–12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00–12:00 & 13:30-18:00 Uhr |
Freitag | 08:00–13:00 Uhr |